ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der App Stream GmbH (AGB) gelten für alle Angebote, Warenlieferungen, Softwarelizenzierung und Firmware Lizenzen und Werk- und Dienstleistungen. Die AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie mit den AGBs übereinstimmen oder wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung einer Bestellung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Eigenschaften eines Produkts, die der Kunde nach Veröffentlichungen, insbesondere durch Werbung, erwartet, gehören nur dann zu der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einer Vereinbarung festgelegt werden.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Lager von APPSTREAM Firmensitz ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Wir behalten uns das Recht vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten; diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.2 Wenn nichts anderes durch einen schriftlichen Vertrag oder durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde, werden Zahlungen bei Lieferung fällig, der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Unbeschadet dessen sind wir jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von der Zahlung vorangegangener Lieferungen abhängig zu machen. Leistet der Kunde eine fällige Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 I BGB zu verlangen.
3.3 Zahlungsansprüche können ausschließlich mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
3.4 Stehen mehrere Rechnungen offen, so können Zahlungen unabhängig von etwaigen entgegenstehenden Anweisungen des Kunden zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld angerechnet werden. Sind auch Zinsen und Kosten zu entrichten, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet.
3.5 Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn Tatsachen vorliegen, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde unsere fälligen Forderungen nicht ausgleicht. Darüber hinaus können wir in diesem Fall weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen erfüllt sind.
4. Transport, Lieferfristen
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager von APPSTREAM vereinbart. Wir sind in der Wahl der Versandart frei; die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Wird der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich, so geht die Gefahr mit unserer Mitteilung an den Kunden über, dass die Ware zum Versand bereitsteht. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4.2 Wir sind zur teilweisen und/oder vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt.
4.3 Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich bezeichnet.
4.4 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsterminen setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt und erforderliche Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Lieferung an den Kunden erforderlichen Ex- und Importpapiere, insbesondere eine erforderliche US-Exportlizenz, nicht erteilt werden, oder ein Vorlieferant nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert.
4.5 Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird der Liefer- oder Leistungstermin angemessen verschoben.
4.6 Ist ein Liefer- oder Leistungstermin nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet, kommen wir frühestens durch eine schriftliche Aufforderung des Kunden, die nicht vor Ablauf von einem Monat nach dem fraglichen Termin erfolgen darf, in Verzug. "
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Vergütungsansprüche von APPSTREAM aus diesem Vertragsverhältnis, sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten einer Intervention und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
5.4 Sofern wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt sind, gewährt uns der Kunde zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
6. Sachmängel
6.1 Wenn ein von uns geliefertes Produkt innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir nach unserer Wahl den Sachmangel unentgeltlich beseitigen oder Ersatz liefern. Im Falle einer mangelhaften Werkleistung werden wir die Leistung unentgeltlich nachbessern oder nochmals erbringen.
6.2 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des gelieferten Produkts oder der Werkleistung nicht den schriftlichen zugesicherten Eigenschaften entspricht. Mangels einer schriftlichen Vereinbarung liegt ein Sachmangel nur vor, wenn das Produkt oder die Werkleistung nicht unserer Spezifikation entspricht.
6.3 Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen:
- für Entwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen;
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Spezifikation;
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;
- bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge äußerer Einflüsse wie Feuer, Wasser, Spannungsschwankungen, o.ä., unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung oder Wartung, Verwendung außerhalb der von uns ausdrücklich spezifizierten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen, Benutzung in Kombination mit anderen, von uns hierfür nicht genehmigten Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnützung entstehen;
- bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern;
- für vom Kunden oder Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den Produkten und die daraus entstehenden Folgen;
- insoweit, als der Kunde erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, und nicht erkennbare Mängel nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung uns gegenüber rügt.
6.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme einer Werkleistung. Die Nacherfüllung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.
6.5 Zunächst hat der Kunde uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung der Rechtspflicht.
6.6 Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
6.7 Wurde ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht und entspricht dies nicht dem bei Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch, sind Ansprüche wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen.
6.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und ggf. Reparatur zu unseren jeweils gültigen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden die Kosten für die Zusendung des beanstandeten Produkts nicht erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
7. Haftung
7.1 Wir haften nur für grob fahrlässiges Verhalten eines unserer Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter. Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, nicht höher als der Auftragswert und nicht höher als ein Betrag von EUR 5.000,-. Die Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden sowie die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.2 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren, soweit sie aus Sach- oder Rechtsmängeln entstehen, gemäß Ziff..
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragte.
8. Sonstiges
8.1 Die AGBs ersetzen alle etwaigen früheren AGBs zwischen den Vertragspartnern über denselben Gegenstand. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
8.2 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. In diesem Fall und im Falle regelungsbedürftiger Lücken dieses Vertrages werden die Vertragspartner den Vertrag dergestalt ergänzen, dass der diesem Vertrag zugrunde liegende wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
8.3 Die Nichtausübung eines Rechts gemäß diesen Bestimmungen bedeutet nicht unseren Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
8.4 Ausschließlichen Gerichtsstands für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
Servicebedingungen
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Vertragsgegenstand ist die Einrichtung, der Betrieb und der Support (= zusammen bezeichnet als der „SERVICE“) der im Angebot definierten Komponenten. Folgende Leistungen erbringt die App Stream GmbH als SERVICEANBIETER für den SERVICENEHMER:
1.1 EINRICHTUNG
Der APP-STREAM leistet die Softwareeinrichtung und den ersten Betriebstest der Anlage gemäß Vorgaben.
1.2 BETRIEB
APP-STREAM trägt dafür Sorge, dass für die Dauer des Vertrages die Leistung in seiner vereinbarten Funktion verfügbar ist. Die Cloud Server werden nach bestem Bemühen ganzjährig rund um die Uhr in Betrieb sein. Die geplante Verfügbarkeit liegt bei 99%. Für notwendige Serviceupdates oder Konfigurationen kann der Betrieb kurzfristig unterbrochen werden. Der APP-STREAM passt die technische Infrastruktur dem technologischen Fortschritt von Zeit zu Zeit in eigenem Ermessen an und wird den SERVICENEHMER so weit wie möglich im Voraus informieren. Updates, die neue Funktionen beinhalten oder Anpassungen, die über eine normale Produktpflege hinausgehen, können kostenpflichtig angeboten werden.
1.3 SUPPORT
Stellt der SERVICENEHMER ein Fehlverhalten der Anlage fest, ist eine umfängliche und reproduzierbare Fehlerbschreibung die Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung. APP-STREAM ist lediglich verpflichtet, Fehler zu beseitigen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion darstellen und die im Rahmen der Funktionsbeschreibung bzw. Produktunterlagen maßgeblich sind
NUTZER SUPPORT DURCH DEN SERVICENEHMER (1st Level)
Der SERVICENEHMER ist selbst für die Servicebetreuung der Endkunden, Gäste, Besucher etc (=NUTZER) zuständig und klärt eigenständig mögliche lokale Störungen, wie. z.B. Ausfall oder Störung der Internetverbindung, Stromanschluss, Kabelbruch, etc.
SERVICENEHMER SUPPORT DURCH DEN SERVICEANBIETER (2nd Level)
APP-STREAM bietet seinen Supportservice ausschließlich für den SERVICENEHMER an, nicht für die NUTZER. Der SERVICENEHMER erhält im Rahmen dieser Vereinbarung ein Support Kontingent von 60 Minuten pro Monat. Supportleistungen, die über das Kontingent hinausgehen, werden von APP-STREAM zu aktuellen Supportgebühren kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Ein Gespräch oder eine Arbeitseinheit wird immer auf volle 15 Minuten aufgerundet. Der Support erfolgt vorzugsweise über eMail (help@app-stream.odoo.com). Für Notfälle steht eine Notfallnummer zur Verfügung. Der Support wird zu den üblichen Geschäftszeiten werktags von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 erbracht.
2. DATENSCHUTZ
APP-STREAM betreibt seine technischen Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und den üblichen Sicherheitsstandards. APP-STREAM ist für die Verletzung von Datenschutzbestimmungen, die auf Handlungen des SERVICENEHMER oder den Nutzern beruhen, nicht verantwortlich.
Der SERVICENEHMER stimmt zu, dass APP-STREAM im Rahmen der Abrechnung der Nutzungsgebühren und für statistische Zwecke nicht personalisierte Daten speichern und auswerten darf.
3. HAFTUNG, SCHADENSERSATZ
APP-STREAM haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Ausfall der von APP-STREAM betriebenen Cloud Server haftet APP-STREAM für entstandenen Schaden nur insoweit der Schaden durch geeignete Maßnahmen seitens des SERVICENEHMER nicht vermeidbar war und der Schaden aufgrund des Ausfalles tatsächlich monetär entstanden ist. APP-STREAM haftet nicht für: indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Schäden die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind oder für Schadensersatzansprüche die von Inhalteanbietern aufgrund Urheberrechtsverletzungen erhoben werden. In allen Fällen ist die Schadensersatzsumme auf die Höhe der vereinbarten Jahresbetriebsgebühr des fehlerhaften Gerätes bzw bei Totalausfall der Anlage beschränkt und höchstens €2.000.
Der SERVICENEHMER stellt APP-STREAM von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Urheberrechtverletzungen und missbräuchlicher Nutzung geltend gemacht werden. Eine missbräuchliche Nutzung ist unter anderem der illegale Down-/Upload von Lizenzgeschützten Inhalten wie Musik oder Filmtitel, Aufrufen von gewaltverherrlichenden, jugendgefährdenden oder gegen die guten Sitten oder gegen das Gesetz verstoßenden Inhalten.
4. NUTZUNGSGEBÜHREN
Der SERVICENEHMER verpflichtet sich APP-STREAM für den bereitgestellten Betrieb der HIT-Cloud und für die Serviceleistungen regelmäßige Nutzergebühren zu zahlen. Die Gebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, im Voraus für eine Leistungsperiode von 12 Monaten fällig. Die Zahlung erfolgt durch SEPA Bankeinzug.
APP-STREAM behält sich das Recht vor, die Nutzergebühren im Rahmen von Preisanpassungen anzupassen und informiert den SERVICENEHMER 3 Monate im Voraus über eine Änderung.
5. NUTZUNGSDAUER, KÜNDIGUNG
Werden keine besonderen Laufzeiten vereinbart, beträgt die Servicelaufzeit 60 Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich und ordnungsgemäß gekündigt wird. APP-STREAM kann diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten auf Grund wichtiger Umstände kündigen. Die vorzeitige Kündigung bei Fehlverhalten ist jedoch nur dann möglich, wenn die Nutzung unmöglich ist und die Fehlerbeseitigungsfrist von 30 Arbeitstagen ohne Besserung verstrichen ist. APP-STREAM kann den Nutzungsvertrag bei überfälligen Zahlungen von Nutzungsgebühren oder anderen offenen Rechnungen erst dann kündigen, wenn schriftlich gemahnt wurde und der Zahlungseingang nach einer angemessenen Frist von mindestens 30 Arbeitstagen nicht erfolgt ist. Eine Kündigung entbindet den SERVICENEHMER nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen oder anderen vertraglichen Verpflichtungen. Sollte aus technischen Gründen, die APP-STREAM nicht zu verantworten hat, oder aus anderen wichtigen Gründen die Leistung dauerhaft unmöglich werden, hat APP-STREAM ein außerordentliches Kündigungsrecht.
6. ANLAGENÄNDERUNGEN / CHANGE REQUEST
Im Rahmen von Vertragsänderungen können Geräte und Leistungen hinzugenommen oder abgebaut werden. Änderungsaufträge, die sich auf diesen Vertrag (Projekt ID) beziehen, werden automatisch Bestandteil dieses Vertrags.
7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Alle Ergänzungen und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte sich herausstellen, dass Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder gesetzlichen Regelungen widersprechen, bemühen sich beide Parteien den entsprechenden Teil durch eine wirksame Formulierung im Sinne dieser Vereinbarung zu ersetzen. Im Falle von Höherer Gewalt ist die Haftung beider Parteien ausgeschlossen. Veröffentlichungen über die Zusammenarbeit bedürfen der Zustimmung der jeweils anderen Partei. Gerichtsstand ist München, es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Vereinbarung und damit zusammenhängende wirtschaftliche und personenbezogene Daten unterliegen der Geheimhaltung. Die Anlagen sind gültiger Bestandteil dieses Vertrages.
Stand: 18.09.2024